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ERBRECHT
Wichtige Zukunftsfragen frühzeitig klären
Durch das Erbrecht ist geregelt, welche Person das Vermögen eines Verstorbenen erhält bzw. an wen die Verbindlichkeiten übergehen und wie dies geschieht. Weitere häufig zu behandelnde Aspekte im Zusammenhang mit dem Thema Vorsorge sind die Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht sowie Fragen zur Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie sicherstellen, dass die für Sie richtige Regelung hinsichtlich Ihres Nachlasses realisiert wird. Zudem können Sie frühzeitig festlegen, wie Ihr Dasein im Alter oder in einer gesundheitlich schwierigen Situation zu handhaben ist. Durch die vielfältigen Lebensmodelle (Patchworkfamilie, nichteheliche Lebensgemeinschaft) ist das Vererben und Erben zu einer komplizierten Materie geworden. Eine anwaltliche Beratung ist daher empfehlenswert.
Auch nach dem Eintritt des Erbfalls setze ich Ihre Rechte z.B. Erbansprüche, Pflichtteilsrechte und Vermächtnisse, auch gerichtlich, für Sie durch.
MEINE LEISTUNGEN IM DETAIL
Testament
Vorsorgevollmacht
Generalvollmacht
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Durchsetzung & Abwehr von Erbansprüchen
Pflichtteil- & Pflichtteil-Ergänzungsrecht
Beratung & Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften Beratung zur Gestaltung von vorweggenommener Erbfolge