ALLGEMEINES ZIVILRECHT
Grundlegende Rechtsfragen einer Gesellschaft
Beim Allgemeinen Zivilrecht handelt es sich um ein breit gefächertes Rechtsgebiet, das zentrale rechtliche Grundlagen für das Zusammenleben und Wirtschaften in einer Gesellschaft beinhaltet. Das Zivilrecht umfasst sämtliche Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von natürlichen und juristischen Personen untereinander regeln.
Zentraler Gegenstand des Zivilrechts ist das Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse auf Basis einer verbindlichen vertraglichen Vereinbarung. Hier sind vor allem das Kauf-, Dienst-, Miet- und Werkvertragsrecht zu nennen, etwa die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Ansprüchen aus Garantie, Rücktritt vom Vertrag oder Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Ferner umfasst dieses Rechtsgebiet die Ansprüche auf Schadensersatz im Falle von Rechtsverletzungen oder den Anspruch auf Rückgabe von Vermögenswerten, z.B. als Folge einer ungerechtfertigten Bereicherung.
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