Wir helfen Ihnen gerne weiter
Erbrecht und Vorsorge sind Themengebiete, mit denen man sich zu Lebzeiten nur äußerst ungern beschäftigt. Es ist jedoch immens wichtig, Zukunftsfragen frühzeitig zu klären und sicherzustellen, dass im Todes- oder Pflegefall mit Ihrem Nachlass und Leben so verfahren wird, wie Sie es sich wünschen.
Erbrecht und Vorsorge
Das Erbrecht regelt, welche Person das Vermögen eines Verstorbenen erhält bzw. an wen die Verbindlichkeiten übergehen und wie dies geschieht. Vor allem moderne Lebensmodelle wie die Patchworkfamilie oder nichteheliche Lebensgemeinschaften verdeutlichen, dass Vererben und Erben kompliziert sein kann. Mit einem Testament oder Erbvertrag stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass auch nach Ihren Wünschen geregelt ist.
Die allgemeine Vorsorge ist eng mit dem Erbrecht verbunden. Mit Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen können Sie frühzeitig festlegen, wie Sie im Alter oder in Krankheit behandelt werden möchten.
Ob Testament, Erbvertrag oder Vorsorgeplanungen – ich berate Sie gerne ausführlich zu allen Themengebieten und sorge auch nach dem Eintritt des Vorsorge- oder Erbfalls vertrauensvoll dafür, dass Ihre Verfügungen – wenn nötig auch gerichtlich – umgesetzt werden.
- Testament
- Vorsorgevollmacht
- Generalvollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
- Durchsetzung und Abwehr von Erbansprüchen (auch gerichtlich)
- Pflichtteil- und Pflichtteil-Ergänzungsrecht (auch gerichtlich)
- Beratung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Beratung zur Gestaltung von vorweggenommener Erbfolge